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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES
Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden verbindlich. Dies gilt ausdrücklich auch bei einer Online-Bestellung über das Internet. Ist unser Kunde Unternehmer, gelten sie auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweiligen bekannten aktuellen Form als vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen sind nur insoweit anerkannt, als eine ausdrückliche Bestätigung in Textform von uns vorliegt.
 
2. ANGEBOTE
Unsere Angebote sind freibleibend. Insbesondere Gewichts-, Leistungs- und Farbangaben sowie Proben und Muster sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist von dem Kunden auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung z.B. mit einer Ausschreibung hin zu überprüfen, Abweichungen gehen zu seinen Lasten. Als Beschaffenheit der angebotenen Waren gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Bestellungen gelten erst nach Bestätigung in Textform bzw. Rechnungslegung als angenommen. Die Warenlieferung ersetzt die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind unwirksam.
 
3. PREISE
Soweit der Kunde Unternehmer ist, verstehen sich die Preise stets ab Lager bzw. Werk und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Lieferkostenanteile werden bei Lieferung an das Kundenlager oder die Baustelle gesondert zum Selbstkostenpreis berechnet. Gleiches gilt für Verpackungen und deren Entsorgung, die gemäß der Verpackungsverordnung von uns über die Fa. INTERSEROH AG erfolgt. Falls bis zum vorgesehenen Liefertag, sofern dieser vier oder mehr Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen in der Preisgrundlage, z.B. durch Preiserhöhungen der Zulieferer, eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Kunden zu tragen. Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen; maßgeblich ist insoweit die Auftragserteilung.
 
4. LIEFERUNG UND RÜCKTRITT
Vorgesehene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt sind, stets unverbindlich. Von uns genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet oder angeliefert werden kann. Sofern eine richtige und rechtzeitige Belieferung an uns durch den Zulieferer nicht erfolgt, sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern, es sei denn, die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist von uns zu vertreten. Wir werden solche Umstände dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dieser kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder in angemessener Frist liefern werden. Erfolgt die Erklärung nicht, kann der Kunde zurücktreten. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich von uns erstattet. Gleiches gilt, sollten diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einflussbereiches liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. höhere Gewalt, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), auftreten. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gelten als selbständige Lieferungen. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Verschulden trifft. Haben wir Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
 
5. VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager bzw. beim Streckengeschäft ab Werk. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern dadurch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern. Lieferung an Baustelle oder Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen bis zum Ende einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen der Ware und deren Lagerung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Bestellers, auch wenn es durch unsere Transportdienstleister geschieht. Dies gilt auch dann, wenn der vom Kunden benannte Anlieferungsort von diesem nicht besetzt ist. Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Verpackung bei uns in ordnungsgemäßer Weise erfolgte.
 
6. VERTRAGSAUFHEBUNG, RÜCKNAHME
Für Aufhebungen von bestätigten Bestellungen ist unser vorheriges Einverständnis in Textform erforderlich. In diesem Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Für den Fall, dass bereits ausgelieferte Waren zurückgenommen werden, erhöht sich der Entschädigungssatz auf 20 % zuzüglich der durch den Rücktransport entstandenen Aufwendungen, unbeschadet der weitergehenden Nachweismöglichkeiten jeder Seite.
 
7. NACHERFÜLLUNG (GEWÄHRLEISTUNG)
Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich in Textform zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Mangelhafte Gegenstände sind zur Besichtigung bereitzuhalten oder auf unser Verlangen an uns zurückzuschicken. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Nacherfüllungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts verändert werden. Soweit Mängel der angelieferten Gegenstände vorliegen, leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung, wobei zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart gelten, oder durch Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung durch uns erfolgt innerhalb angemessener Fristen, wobei für den ersten Nachbesserungsversuch grundsätzlich eine Frist entsprechend der ursprünglichen Lieferfrist angemessen ist. Ersatz der „Aus- und Einbaukosten“ gem. § 439 Abs. 3 kann im Rahmen der Nacherfüllung nur insoweit verlangt werden, als diese identische Produkte betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden und nicht unverhältnismäßig sind und uns durch Vorlage geeigneter Belege nachgewiesen werden. Ein Vorschussrecht unseres Kunden wie die Aufrechnung mit anderweitigen Zahlungsansprüchen. Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes. Dies gilt nicht, soweit das BGB in § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sache für Bauwerke), § 438 Abs. 3 (Arglistiges Verschweigen), § 445b Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) bei Verbrauchereigenschaft des Letztkäufers und § 634a Abs. 1 Nr. 2 längere Fristen vorschreibt. Gebrauchte Sachen verkaufen wir unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche.
 
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1 Fälligkeit und Zahlungsverzug
Der Preis ist mit Vertragsabschluss fällig, wenn sich kein späterer Zeitpunkt aus den nachfolgenden Zahlungsbedingungen ergibt.
Für Kunden mit Sitz in Deutschland und Östereich gilt:
Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Für Kunden mit Sitz in der Schweiz gilt:
Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB sowie eine Pauschale von 40 CHF in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
 
8.2 Zahlungsarten
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
PayPal Plus
In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg ("PayPal" bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen als PayPal Services an. Sofern nachfolgend nichts anders geregelt ist, setzt die Zahlung über PayPal keine Registrierung bei PayPal voraus. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellvorgang.
PayPal, PayPal Express
Um den Rechnungsbetrag über die Zahlungsoption PayPal bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir keinen Einfluss; weitere individuell angebotenen Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
Kreditkarte über PayPal
Ihre Karte wird durch PayPal nach Versendung der Ware belastet. 
Lastschrift über PayPal
Die Zahlung per Lastschrift über PayPal setzt eine Adress- und Bonitätsprüfung voraus und erfolgt direkt an PayPal. Mit der Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Die Kontobelastung erfolgt vor Versendung der Ware.
Kauf auf Rechnung üebr PayPal
Der Kauf auf Rechnung über PayPal setzt eine Adress- und Bonitätsprüfung voraus und erfolgt direkt an PayPal. 
Rechnung
Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils ältesten offenen Forderungen verrechnet. Sofern Skonto vereinbart ist, dürfen Abzüge nur erfolgen, solange der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele nachkommt. Bei Zahlungsrückstand gelten außerdem sämtliche offenen Forderungen ungeachtet vereinbarter Zahlungsziele sofort als fällig, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf. Sofern durch Zahlungsrückstand oder anderweitige erkennbare Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Kunden unsere Ansprüche gefährdet sind, sind wir neben den Ansprüchen aus § 321 BGB berechtigt:
a) Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Dies steht der Anzeige der Versandbereitschaft im Sinne von Ziffer 5 gleich;
b) sämtliche Forderungen sofort geltend zu machen.
c) Nach Setzen einer angemessenen Frist von allen unsererseits noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, Ziff. 6 gilt entsprechend.
Der Kunde darf fällige Zahlungen nur zurückhalten, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, aus dem gleichen Vertragsgegenstandherrührt und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
 
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gesamte von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, gilt zudem Folgendes: Die gesamte von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis zur Erfüllung aller Forderungen. Das gilt auch für Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen. Zusätzlich werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderung um mehr als 20 % übersteigt:
- Verarbeitung oder Vermischung erfolgen für uns als Lieferanten, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird hiermit vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der entstehenden Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
- Alle Waren, an denen uns ein (Mit-) Eigentum zusteht, gelten als Vorbehaltsware zur Absicherung der Saldenforderung. Der Kunde verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
- Er tritt seine durch Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung sowie aus sonstigen Rechtsgründen entstehenden Forderungen z.B. ggü. Versicherungen, aus unerlaubter Handlung) einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrentin Höhe des von uns hierfür gelieferten Warenwertes bereits zum Zeitpunkt unserer Lieferung an uns ab. Abgetreten wird der erstrangige Teil der fälligen Forderung, der unserem Warenwert entspricht. Wir nehmen diese Abtretung an.
Im Falle eines Zahlungsrückstandes ist der Kunde uns gegenüber verpflichtet, Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus der Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen, insbesondere seine Abnehmer zu benennen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde bevollmächtigt uns bereits jetzt für den Fall des Zahlungsrückstandes, die Abtretung an uns seinem Abnehmer gegenüber in seinem Namen anzuzeigen.
 
10. ERGÄNZENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.
 
11. DATENSCHUTZHINWEIS
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir - ausschließlich zu Geschäftszwecken - ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Kundennummer) zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehungen nutzen. In diesem Zusammenhang können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Rechnungsdaten und nicht termingerechte Zahlungen durch den Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden. Wir speichern die Daten unserer Kunden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen. Unsere Kunden haben nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden Daten, deren Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung oder Datenübertragung sowie auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
 
12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Berlin. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen uns und unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, Berlin. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Kunden auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen. Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/ Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Der Vertrag zwischen uns und dem Käufer einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.