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Schulungen

Wir unterweisen nach DGUV R 112-198 / 99, DGUV 312-906

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) – Erstunterweisung und Wiederholungsunterweisungen nach DGUV R 112-198 und DGUV R 112-199 sowie Ausbildung zum Sachkundigen zur Prüfung von PSA gegen Absturz nach DGUV Grundsatz 312-906. In den Schulungen und Workshops wird der richtige und sichere Umgang mit PSAgA-Ausrüstung, das Retten aus und mit PSAgA und die sachkundige Beurteilung von PSAgA vermittelt. Die Schulung bzw. Unterweisung in der korrekten Anwendung von Fallschutzausrüstung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens jährlich Unterwiesen werden. Gerne führen wir die o.g. Schulungen mit unserer mobilen Trainingsausrüstung und dem mobilen Trainingsturm an Ihrem Standort durch.

PSAgA
nach DGUV
Regel 112-198

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz. Diese Unterweisung beinhaltet die Themen Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und er- läutert Grundlagen zu verschiedenen Fallschutzsystemen.

PSAgA
nach DGUV
Regel 112-199

Schulung für die Rettung bei Unfällen und im Notfall. Im Notfall zählt die schnelle Reaktion aber auch die eigene Absicherung während der Rettungsmaßnahmen. Aufbauende Schulung um Höhenarbeitern die Selbstrettung und die Rettung von verunglückten Kollegen zu ermöglichen.

SACHKUNDIGER
nach DGUV Grundsatz 312-906

Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen. Dieser Unterweisung bezieht sich auf die Qualifizierung und Fortbildung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen.